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   BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06   

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BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06 (https://dejure.org/2007,852)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 9 AZR 494/06 (https://dejure.org/2007,852)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 (https://dejure.org/2007,852)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Zeitpunktes der Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses im Restaurantwesen; Heilung des Mangels der Nichtanrufung des Schlichtungsausschusses nach Klageeinreichung; Beendigung der Berufsausbildung zur Restaurantfachfrau mit der erfolgreichen ...

  • rabüro.de

    Zur Frage des Zeitpunkts der Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BBiG in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung (aF) § 3; ; BBiG in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung (aF) § 4; ; BBiG in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung (aF) § 6; ; ... BBiG in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung (aF) § 14; ; BBiG in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung (aF) § 17; ; BBiG in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung (aF) § 29; ; BBiG in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung (aF) § 34; ; BBiG in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung (aF) § 39; ; ArbGG § 111 Abs. 2; ; ZPO § 256; ; TzBfG § 15; ; TzBfG § 17; ; KSchG § 7; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • RA Kotz

    Ausbildungsvertrag verlängert sich nicht automatisch bis zur Abschlussprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsausbildungsverhältnis - Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit ? Keine Verlängerung aufgrund Regelungslücke ? Berufsausbildungsverhältnisse enden mit Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufsausbildung - Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsaubildungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Auszubildende - Lohnzahlung auch nach Ablauf der Berufsausbildungszeit?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

  • ra-felsmann.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verlängerung eines Ausbildungsverhältnisses bis zur Prüfung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Lohnzahlung: Zahlungsanspruch auch nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

  • anwalt-kiel.com (Auszüge)

    Verlängerung eines Ausbildungsverhältnisses bis zur Prüfung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufsausbildungszeit kann auch vor Abschlussprüfung enden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.3.2007)

    Auszubildende haben kein Recht auf Vertrag bis zur Prüfung // Prüfung nach Ausbildungsende nicht zu Lasten des Betriebs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1391 (Ls.)
  • DB 2007, 2156
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
    Die nach § 111 Abs. 2 ArbGG erforderliche Anrufung eines bestehenden Schlichtungsausschusses ist eine von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung für arbeitsgerichtliche Klagen in Ausbildungsstreitigkeiten (BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP BBiG § 15 Nr. 4 = EzA BBiG § 15 Nr. 3).

    Der Mangel der Nichtanrufung des Schlichtungsausschusses kann auch noch nach Klageeinreichung geheilt werden, wenn das Schlichtungsverfahren gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG nachgeholt wird (BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - aaO).

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
    Es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig ist (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 654/01 - BAGE 104, 358).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 58/98

    Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses, wenn der Auszubildende wegen Krankheit

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
    In diesen Fällen ist er auf eine weitere Ausbildung und damit eine Verlängerung seiner Ausbildungszeit angewiesen, so dass sich deshalb auf sein Verlangen das Berufsausbildungsverhältnis nach § 14 Abs. 3 BBiG aF verlängert (vgl. zur krankheitsbedingten Nichtteilnahme an der Prüfung: BAG 30. September 1998 - 5 AZR 58/98 - BAGE 90, 24).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
    Berufsausbildungsverhältnisse sind befristete Rechtsverhältnisse, die mit dem Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit enden, wenn keiner der Ausnahmetatbestände des § 14 Abs. 2 oder Abs. 3 BBiG aF vorliegt (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 519/03 - BAGE 112, 72).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
    Deren Inhalte sind zunächst nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 -AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 690/97

    Angemessene Ausbildungsvergütung; ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
    Neben einer für geleistete Dienste zu gewährenden Entlohnung stellt die Ausbildungsvergütung auch eine finanzielle Hilfe zur Durchführung der Berufsausbildung dar und dient der Gewährleistung der Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - BAGE 81, 139 und 30. September 1998 - 5 AZR 690/97 - AP BBiG § 10 Nr. 8 = EzA BBiG § 10 Nr. 4).
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
    auf Grund der unstreitig zwischenzeitlich eingetretenen Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, von der Feststellungsklage zur jetzt möglichen Leistungsklage auf Zahlung der Ausbildungsvergütung bis zum 29. Januar 2005 oder auf Schadensersatz überzugehen (vgl. Senat 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306 mwN).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
    Neben einer für geleistete Dienste zu gewährenden Entlohnung stellt die Ausbildungsvergütung auch eine finanzielle Hilfe zur Durchführung der Berufsausbildung dar und dient der Gewährleistung der Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - BAGE 81, 139 und 30. September 1998 - 5 AZR 690/97 - AP BBiG § 10 Nr. 8 = EzA BBiG § 10 Nr. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2005 - 10 Sa 51/05

    Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
    Die Revision der Klägerin gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 14. Dezember 2005 - 10 Sa 51/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Die Klage wird dann nachträglich zulässig (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 10) .

    Der Kläger könnte zudem ggf. weitere Vergütung sowie Schadensersatz nach § 23 BBiG verlangen (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 12; 17. Juli 2007 - 9 AZR 103/07 - Rn. 11, BAGE 123, 247 zu § 16 Abs. 1 BBiG aF) .

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Da der Kläger zunächst eine nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässige Feststellungsklage erhoben hatte, war er nicht verpflichtet, aufgrund eines "überholenden Ereignisses", hier des im Verlauf der Berufungsinstanz in Kraft getretenen ETV, zur Leistungsklage überzugehen (st. Rspr., etwa BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 12, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 85, 306, 308).
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Damit bestand bereits bei Klageeinreichung die unverzichtbare Prozessvoraussetzung des § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG (zu diesem Rechtscharakter der Vorschrift BAG 13. April 1989 - 2 AZR 441/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 61, 258) nicht mehr (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 11) .
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Sie ist nur bei einer planwidrigen Unvollständigkeit gegeben (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 26, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14) .
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

    Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist nur dann Prozessvoraussetzung für arbeitsgerichtliche Klagen in Ausbildungsstreitigkeiten (vgl. hierzu BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 9) , wenn ein Schlichtungsausschuss besteht (BAG 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - zu II 1 der Gründe, BAGE 57, 179) .
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 831/13

    Probezeitvereinbarung im zweiten Ausbildungsverhältnis

    Die Klägerin könnte zudem ggf. weitere Vergütung oder Schadenersatz verlangen (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 12) .
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06

    Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege

    Für das Schlichtungsverfahren gibt es nicht länger einen Grund, wenn das Ausbildungsverhältnis endet, weil es danach nicht mehr mit einem Rechtsstreit belastet werden kann (Senat 22. Januar 2008 - 9 AZR 999/06 -, zu A I der Gründe; 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 10, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14).
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Der Grund für die Prozessvoraussetzung des vorherigen Schlichtungsverfahrens entfällt, wenn das Ausbildungsverhältnis endet, weil es danach nicht mehr mit einem Rechtsstreit belastet werden kann (Senat 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 10, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07

    Berufsausbildungsverhältnis - Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit -

    Der Ausschuss ist nicht zuständig, wenn das Berufsausbildungsverhältnis - wie hier - bereits beendet ist (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - zu A I der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14).

    Nach dem Urteil vom 13. März 2007 (- 9 AZR 494/06 - zu B I 2, B III der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14) kommt eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses durch dessen Fortsetzung nur dann in Betracht, wenn der Ausbildende den Auszubildenden nach Ablauf der Ausbildungszeit weiter "beschäftigt" oder das Berufsausbildungsverhältnis "fortsetzt".

    Dies entspräche, wie im Urteil vom 13. März 2007 (- 9 AZR 494/06 - zu B III 3 der Gründe, aaO.) ausgeführt, auch nicht den Belangen des Auszubildenden.

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Da die Klägerin zunächst eine nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässige Feststellungsklage erhoben hatte, war sie nicht verpflichtet, aufgrund eines "überholenden Ereignisses", hier dem im Verlauf des Berufungsverfahrens erfolgten Übergang des Arbeitsverhältnisses von der Beklagten auf ein anderes Unternehmen im Wege des Betriebsübergangs, zur Leistungsklage überzugehen (st. Rspr., s. nur BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 131, 176; 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 12, AP BBiG § 14 Nr. 13 = EzA BBiG § 14 Nr. 14; 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 85, 306) .
  • LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17

    Beginn eines befristeten Anschlussarbeitsverhältnisses "nach erfolgreichem

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 262/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10

    Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2007 - 13 Sa 330/07

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 24 BBiG 2005

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 680/09

    Altersteilzeit - Freistellungsphase - Schichtausgleichszulage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 6 Ta 133/07

    Kündigungsschutzklagefrist - Anrufung des Schlichtungsausschusses für ein im Wege

  • LAG Hamm, 09.03.2022 - 3 Sa 1174/21

    Kein Schlichtungsverfahren nach § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG nach Beendigung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 5 L 7/16

    Übernahme eines Auszubildenden nach PersVG ST 2004 § 9

  • LAG Köln, 08.01.2015 - 11 Ta 169/14

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage gegen die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - 10 Sa 1748/13

    Analogie - erfolglose Bewerbung - Höhe der Entschädigung - Darlegungslast

  • LAG Köln, 20.11.2013 - 11 Sa 1161/12

    Zahlung von Ausbildungsvergütung

  • VGH Bayern, 19.03.2012 - 22 C 12.83

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Verpflichtungsklage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2012 - 60 PV 11.12

    Mitbestimmung; Ausbildungsverhältnis; Gleisbauer; Kündigung; fristlose;

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